von p.reis
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2. Juni 2019
Am 30. August sind die Garather Bürgerinnen und Bürger zu einem Planungsworkshop eingeladen. Der Schwerpunkt dieses dritten Workshops liegt beim Thema Wohnen und möglichen Wohnbaupotentialen für Garath mit dem Fokus Garath Süd-Ost, Am Kapeller Feld 60. Kommunalpolitiker Peter Ries fordert Augenmaß bei Nachverdichtungen. Bild: © FWG-Garath-HellerhofFür Bezirksvertreter Peter Ries (FWG FREIE WÄHLER) soweit eine gute Sache, jedoch meldet der 62-jährige Kommunalpolitiker Bedenken im Bereich der „Nachverdichtung“ an. Zwar sehe auch er die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, warnte jedoch davor, in Garath mit aller Gewalt nachzuverdichten bzw. Flächenversiegelungen vorzunehmen, solange nicht einmal eine „ordentliche“ Nahversorgung geregelt sei. Ries befürchtet zudem, dass sich das Klima bei den zu erwartenden zukünftigen Bebauungsstrukturen und der wärmer werdenden Sommern negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung niederschlage und das Konfliktpotential in den Quartieren durch die dann erhöhte Nutzungsdichte verschlechtern kann. „Es ist allgemein bekannt, dass die Intensität des Wärmeinsel-Effekts mit steigender Einwohnerzahl zunimmt. Auch wenn ein Klimagutachten offensichtlich nicht vorliegt, hoffe ich, dass sich die Stadt an die gültige neue Klimaschutzklausel (Klimaverträgliche Nachverdichtung) hält. In jedem Fall müssen bauliche Verdichtungen bestehender Quartiersstrukturen auch auf ihre Sozialverträglichkeit geprüft werden 1.) , da gerade Nachverdichtungen oft mit den Verlusten von Aufenthaltsqualitäten in den Wohnumfeldern wie Freiräumen, Treffmöglichkeiten und Erholungsräumen verbunden ist - das gilt nicht nur für Garath“. Der Garather Politiker wünscht sich zudem, dass Nachverdichtungen nicht nur für Architekten, Bauträger und Investoren profitabel sind und Neubauten z. B. im gehobenen Preissegment nicht in gewachsenen Strukturen verwirklicht werden. Zwar spricht sich Ries auch für Nachverdichtung als Chance für Wohnraumschaffung aus, jedoch dürfe das Instrument nur sehr behutsam und mit Augenmaß angewendet werden, damit es nicht zu Lasten einer vernünftigen Quartiersentwicklung - und bezahlbaren Wohnraum gehe. Denn, so Ries: „Wo der Wohnraum zu teuer ist, bildet sich schnell eine Verdrängung der bestehenden Bevölkerungsstruktur - Gentrifizierung“. Der Kommunalpolitiker und BM-Mitglied des Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf warnt auch davor, den Wohnraummangel - nach Erfüllung der Auflagen und Voraussetzungen zur Nachverdichtung - als einen Grund heranzuziehen, nun jeden Hinterhof, Bewohnergärten und jede freie Grünfläche als „Nachverdichtungsfläche“ auszuweisen, vor allem wenn es oft viel besser geeignete Verdichtungsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet gebe. Gerade Hinterhöfe, Plätze und Wiesen seien wichtig für das Wohnquartiersklima und trügen erheblich dazu bei, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. „Unter dem Namen „Frei:Raum für Garath“, der eher impliziert, es handele sich um die Suche nach Freizeitflächen, sind die Garather Bürger nun dazu eingeladen, zum Beispiel Vorschläge zu machen, wo man wohl Wohnraum schaffen könnte und welche "Freiräume" sie sich wünschen. Das ist gut so. Denn damit wird Transparenz geschaffen und den Bürgern vermittelt, sie hätten nicht nur Mitsprache bei allen Vorhaben, sondern auch das Gestalltungs- und Entscheidungsrecht. Wenn es denn so ist, kann man mal gespannt sein, wie die Bürger – die alle bereits eine Wohnung haben und sich eher zusätzliche „Freiräume“ wünschten - mit der „Frei:Raum für Garath“–Idee der Stadt umgehen. In jedem Fall kann man aber davon ausgehen, dass alle von den Garather Bürgern vorgeschlagenen „Nachverdichtungs Ideen in deren unmittelbaren Umfeldern sein werden. Denn eines sollte klar sein: Die neuen Wohnungen werden nicht alle den hier lebenden Garathern vorbehalten sein, sondern all jenen, die eine Wohnung suchen. So oder so: Sie alle müssen versorgt werden. Darum braucht es als Erstes ein verbessertes und ausreichendes Warenangebot und Nahversorgungsrelevante Grundversorgung für unsere älteren und mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus sind insbesondere für "Neubürger" ausreichend freie Kapazitäten und entsprechend mehr Lehrpersonal in Schulen und Kindergärten zu schaffen“. 1). Das BAUGESETZBUCH (BauGB) fordert in § 1 Abs. 5, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (ff).