Wir machen uns für SIE stark!

Wir machen uns für Sie stark!




Für ein starkes, lebenswertes Garath und Hellerhof




Die FWG Freie Wähler Gemeinschaft Garath-Hellerhof steht für eine unabhängige, sachorientierte und bürgernahe Kommunalpolitik. Unser Ziel ist es, das Leben in unseren Stadtteilen aktiv und nachhaltig zu gestalten – pragmatisch, ehrlich und mit gesundem Menschenverstand.


Dabei stehen folgende Themen für uns im Vordergrund:


Digitalisierung ohne Ausgrenzung:


Die digitale Verwaltung wächst – viele Behördengänge sind heute online möglich. Doch nicht jeder Mensch kann oder möchte digitale Angebote nutzen.


Wir fordern:


  • Eine inklusive Digitalisierung, die niemanden zurücklässt. Ältere Menschen und Menschen ohne digitale Vorkenntnisse dürfen nicht benachteiligt werden. Verwaltung muss wahlfrei zugänglich bleiben – digital und persönlich.


Bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für alle:


Wohnen darf kein Luxus sein – besonders nicht in unseren Stadtteilen.

  • Wir setzen uns ein für den Bau von bezahlbarem Wohnraum,
  • barrierefreie Wohnungen im Bestand und Neubau, sozial durchmischte Quartiere, die Teilhabe ermöglichen.


Gesunde Spielplätze durch mehr Beschattung:


Unsere Kinder brauchen Schutz – besonders vor starker Sonneneinstrahlung.

Viele Spielplätze in Düsseldorf, Garath und Hellerhof sind unzureichend beschattet, was die UV-Belastung erhöht und die Aufenthaltsqualität mindert.

 

Wir fordern:


  • Beschattungselemente bei Neubau und Sanierung von Spielplätzen,Schutz für Kinder und begleitende Erwachsene,
  • nachhaltige Maßnahmen als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Klimaanpassung.

 

Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung:


Barrierefreiheit ist ein Grundrecht – nicht nur im Gebäude, sondern überall im Alltag.

  • Wir setzen uns ein für Rollstuhl- und Kinderwagengaragen im Bestand und Neubau,
  • taktile Leitsysteme und Infotafeln an allen öffentlichen Gebäuden, barrierefreie Zugänge in Bildung, Verkehr, Freizeit und Kommunikation, selbstbestimmtes Leben mit verlässlicher Unterstützung.


Unser Ziel:


Ein Düsseldorf, in dem alle Menschen gleichberechtigt leben können.

  • Starke Nahversorgung für Garath und Hellerhof
  • Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind Lebensqualität – besonders für Ältere, Familien und Menschen ohne Auto.


 

  • Wir machen uns stark für die Ansiedlung von Vollsortimentern und

den Erhalt kleiner, wohnortnaher Geschäfte in Garath und Hellerhof. Lebendige Quartiere brauchen funktionierende Nahversorgung!

 

Perspektiven für die Jugend – unsere Zukunft sichern:


Die junge Generation gestaltet morgen – wir müssen heute in sie investieren.


Wir setzen uns ein für:


  • Bildung & Ausbildung. Zugang zu hochwertiger Bildung,
  • Förderung digitaler Kompetenzen, Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut
  • Bezahlbarer Wohnraum für junge Menschen. Mitbestimmung & Teilhabe
  • Förderung politischer Bildung
  • Ausbau von Jugendparlamenten und Beteiligungsformaten.

 

Gesundheit & Freizeit:


  • Unterstützung bei mentaler Gesundheit
  • Förderung von Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten.

Nur mit langfristigen Konzepten und echter Beteiligung schaffen wir Zukunftsperspektiven – nicht nur für, sondern mit der Jugend.


Sauberkeit und Instandhaltung:


Wir fordern eine deutlich schnellere Reaktion der zuständigen Stellen bei der Beseitigung von Müll und der Instandhaltung städtischer Anlagen. Insbesondere bei der Entsorgung von sogenannten „wilden Müllkippen“ sowie überfüllten Papierkörben darf es keine Verzögerungen von mehreren Tagen oder gar Wochen geben. Sobald solche Missstände gemeldet wurden, ist unverzügliches Handeln erforderlich – denn durch ABWARTEN verschärft sich das Problem nur. Ebenso müssen beschädigte oder sanierungsbedürftige städtische Immobilien, Einrichtungen und Infrastrukturen zeitnah instandgesetzt werden, um einer weiteren Verschlechterung des Zustands vorzubeugen und die Lebensqualität im öffentlichen Raum zu sichern.


Sicherheit:


Wir fordern die verstärkte Präsenz von Ordnungsdiensten und Polizei – insbesondere in den Nachtstunden und an Wochenenden. Die sichtbare Präsenz von Sicherheitskräften erhöht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und wirkt präventiv gegen Vandalismus und Straftaten. Zusätzlich setzen wir uns für regelmäßige Kontrollen in stark frequentierten Einkaufszonen und öffentlichen Bereichen ein, um das Sicherheitsniveau nachhaltig zu verbessern und Ordnungsverstöße konsequent ahnden zu können.


Wir sind:


  • bürgernah
  • unabhängig
  • sachorientiert


Wir stehen für eine ideologiefreie, pragmatische Politik, die das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt. Unser Handeln orientiert sich an dem, was den Menschen wirklich hilft – heute und morgen.


Unser Leitbild:


  •  sehen
  •  hören
  •  handeln!

FWG FREIE WÄHLER Garath-Hellerhof


Ries fordert ebenerdige Abstellmöglichkeiten in den Quartieren für Fahrräder und Rollstühlen
von fwg 20. Mai 2024
𝐏𝐞𝐭𝐞𝐫 𝐑𝐢𝐞𝐬 𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐭 𝐞𝐛𝐞𝐧𝐞𝐫𝐝𝐢𝐠𝐞 𝐑𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐮𝐡𝐥𝐠𝐚𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐛𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐦𝐨̈𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐟𝐮̈𝐫 𝐅𝐚𝐡𝐫𝐫𝐚̈𝐝𝐞𝐫, 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐰𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐓𝐫𝐢-𝐌𝐨𝐛𝐢𝐥𝐞 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐐𝐮𝐚𝐫𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧
von p.ries 31. März 2020
Liebe Schützen, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freunde, Förderer und Anzeigenkunden des Garather Schützenvereins, wie Ihr mitbekommen habt, schränkt uns die rasante Ausbreitung (Stand April) des Corona-Virus zunehmend ein. Besonders gefährdet sind nicht mehr nur Senioren oder Risikopatienten, sondern auch gesunde junge Menschen. Schon der einfache Besuch eines Supermarktes kann ausreichen, um sich anzustecken. Das ist der Grund, warum auch das diesjährige 52. Garather Schützen- Volksfest und alle damit verbundenen Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Für den Schützenverein bedeutet dies, dass Verträge z. B. mit Musikkapellen und Schausteller nicht eingehalten werden können. Leider wollen viele Vertragspartner nicht auf ihre bereits abgeschlossenen Verträge verzichten. Die fehlenden Einnahmen bringen den Schützenverein arg in die Bedrängnis. Darum haben Wir von der FWG FREIE WÄHLER GARATH uns dazu entschlossen, die Kosten für unsere Anzeige/Grußwort zu begleichen und auf diesem Wege das Geld dem Schützenverein zukommen zu lassen. Sicherlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wenn sich möglichst viele ebenfalls dazu entschließen würden, ihre Anzeige/Grußwort zahlungspflichtig aufrecht zu halten, wird es den Schützenverein weniger hart treffen. Trotzdem wird es eine digitale Ausgabe des „Schützen-Echos“ geben, wobei der Verbreitungsgrad noch etwas höher sein dürfte als die Papier-Ausgabe. „Schützen Echo“ wird dann auf der Seite des Schützenvereins und in den sozialen Medien veröffentlicht. Wir können an der Coronakrise wachsen und diese besondere Krisensituation dazu nutzen, um uns mit dem Schützenverein und dem Brauchtum in Garath zu solidarisieren. Unterstützen Sie bitte Ihren/unseren Schützenverein, damit wir hoffentlich nächstes Jahr wieder ein tolles Schützen- und Volksfest feiern können. Um nächstes Jahr wieder ein Schützenfest zu organisieren, braucht es Förderer und vor allem ehrenamtlich engagierte Menschen, die zum größten Teil dem Schützenverein angehören. Natürlich ist so ein Schützenfest auch nicht ohne die Mitwirkung eines gut funktionierenden Vorstandes machbar. Darum bedanke ich mich bei allen, die sich mit ihrem Einsatz für den Verein verdient gemacht haben. Vor allem aber auch bei Michael Haas, der in den letzten 30 Jahren den Garather Schützenverein - neun Jahre Oberst, zwölf Jahre als 2. Schützenchef und zuletzt neun Jahre als 1. Chef des Garather Schützenvereins - maßgeblich mitgestaltete. Dem neuen Schützenchef Horst Schlotter und dem neuen 2. Schützenchef Gregor Jung gratuliere ich herzlichst zu ihren neuen Ämtern und wünsche ihnen eine gute Hand und viel Glück – was sie wegen der derzeitigen Corona-Krise und deren Auswirkungen bitternötig haben werden. Ein Grund mehr für Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das 52. Garather Schützen- und Volksfest 2021 zu besuchen und einfach mitzufeiern. Lassen Sie mich noch eines sagen: Am 13. September sind Kommunalwahlen, zu denen u. a. auch die FWG Freie Wähler Garath-Hellerhof antreten werden. Ein freier und demokratischer Staat ist auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Demokratie lebt davon, dass viele Menschen von ihren in der Verfassung garantierten Rechten Gebrauch machen und durch ihre Wahl Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Darum bitte ich Sie, gehen Sie zur Wahl und stärken Sie unsere Demokratie. BITTE BLEIBEN SIE GESUND! Ihr/Euer Peter Ries und
von Dominik Schneider/garon 28. Februar 2020
Gutes tun, vor Ort, im eigenen Stadtteil. Unter diesem Motto haben sich Bürger, Unternehmen und Initiativen für ihre Mitmenschen engagiert. Werkzeug und Spende für den Abenteuerspielplatz Der Betreiber des Garath-Hellerhofer Stadtteilportals „garath-online“, Peter Ries, hat dem Abenteuerspielplatz eine Bohrmaschine und eine Spende von 250 Euro übergeben. Das Geld sammelte Ries von lokalen Unternehmen, die auf seinem Portal kostenlos werben dürfen. Der 63-jährige Garather, der auch in der Bezirksvertretung 10 und als Seniorenrat aktiv ist, sammelt seit Jahren regelmäßig Spenden - 2019 finanzierte er auf diesem Weg den Mehrzweckraum des Abenteuerspielplatzes "Offene Tür" am Wittenberger Weg. 2018 erhielt die Hospizbewegung Düsseldorf Süd in Garath ebenfalls eine Spende. Für sein inzwischen über 30-jähriges soziales Engagement in Garath und Hellerhof wurde Ries 2018 von Oberbürgermeister Thomas Geisel mit dem Martinstaler der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgezeichnet. Er verspricht, auch im nächsten Jahr wieder mit der Spendendose durch die Garather Geschäfte zu gehen und für den guten Zweck zu sammeln.
von prie 21. Februar 2020
In vielen Städten gibt es sie bereits. Sie sind zwar keine Kriminalbeamten und haben auch keine Handschellen bei sich aber jeder von ihnen ist ein geschulte/-r Experte/-in , wenn es um Kriminalitätsvorbeugung für Senioren geht. Die Rede ist von ehrenamtlichen „Senioren-Sicherheitsberatern“ (SSB), die nach einer entsprechenden Schulung durch die Polizei ihr erlerntes Fachwissen zur Kriminalprävention sowohl im Bekanntenkreis, als auch in Seniorenvereinen oder Organisationen verbreiten und somit als eine wichtige Ergänzung zur polizeilichen Aufklärungsarbeit auf Gefahren in ihrem Lebensumfeld aufmerksam machen und Sicherheitstipps an ältere Menschen weitergeben. Neben den Aufklärungsangeboten der Polizei und Warnaufrufen in der Lokalpresse leisten ehrenamtliche Sicherheitsberater bereits unter anderem in Bochum, Oberhausen, Wuppertal oder Solingen erfolgreiche Präventiv- und Aufklärungsarbeit, um ältere Menschen vor den immer dreister werdenden Trickbetrügern zu schützen und ihre kriminellen Maschen aufzudecken. Angesiedelt sind die Senioren-Sicherheitsberaterinnen und -berater bei den jeweiligen städtischen „Kriminalpräventiven Räten“ bzw. der polizeilichen Kriminalprävention. Doch leider gibt es sie z. B. in der modernen und weltoffenen Stadt Düsseldorf mit etwa 150.000 Seniorinnen und Senioren noch nicht, was für den Kommunalpolitiker (Freie Wähler) und Seniorenvertreter im Stadtbezirk für Garath und Hellerhof Peter Ries nicht nachvollziehbar ist: „Die Sicherheitsberater sollen der Polizei nicht die Arbeit abnehmen – das könnten und dürften sie schon aus rechtlichen Gründen nicht. Aber sie können in ihrem Umfeld durch Informationsangebote in lockeren Gesprächskreisen, in Bürgervereinen, Senioreneinrichtungen und Familienzentren durch direkte Beratungen einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der persönlichen Sicherheit von Senioren leisten. Zudem tragen ehrenamtliche SSB zur Entlastung der ohnehin zu dünnen Personaldecke der Polizei und der zu wenigen Polizeistationen in den Stadtbezirken bei. Vorbeugung (Prävention) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur in der Verantwortung der Polizei alleine liegt. Auch die Bürgerinnen und Bürger selbst müssen Verantwortung tragen und ihre spezifischen Beiträge zur Kriminalitätsvorbeugung leisten“, so Ries, der seit vielen Jahren selbst kriminalpräventiv unterwegs ist und einen Blog für Kriminalprävention betreibt, wofür er bereits ausgezeichnet wurde. Der im März 2019 gewählte 63-jährige Seniorenvertreter für den Düsseldorfer Stadtbezirk Garath-Hellerhof will sich nun in seinem Seniorenrat und im Kriminalpräventiven Rat dafür einsetzen, dass Düsseldorf dem Beispiel anderer sehr erfolgreicher Städte folgt und ebenfalls ehrenamtliche Sicherheitsberater ausbildet. Er könne sich vorstellen, dass diese SSB zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojekts mit Mitgliedern des Seniorenrats startet, da sie (bedingt durch ihr Amt) regelmäßig mit der älteren Bevölkerung in Kontakt stehe. Er stehe gerne zur Verfügung. Ehrenamtliche Sicherheitsberater können sinnvoll sein. Geschulte und eingewiesene ehrenamtliche SSB sind in der Lage den immer komplexer werdenden Bereich der Seniorensicherheit abzudecken und sind nach überwiegender Expertenmeinung sinnvoll. Insbesondere in Problem- und Brennpunktbezirken können die SSB´s ein probates Mittel, um kulturell oder altersbedingte Konflikte präventiv zu vermeiden. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die enge Zusammenarbeit der SSB mit Polizei und Ordnungsbehörden sehr gut funktioniert. „Die Stadt Düsseldorf wäre gut beraten, wenn sie daher in Anlehnung an die Erfahrung anderer Städte und aufgrund der demokrafischen Entwicklung die Ausbildung von ehrenamtlichen „Senioren-Sicherheitsberatern“ ermöglichen und fördern, damit wir uns alle etwas sicherer fühlen können“, so Ries. Alles, was weiterhilft, ist gut Als zentrales Element der kommunalen Präventionstätigkeit gibt es in Düsseldorf einen Kriminalpräventiven Rat, in dem alle gesamtgesellschaftlich relevanten Gruppen mitarbeiten, Ideen und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten einbringen. Dessen Geschäftsführerin Tanja Schwarzer sagt „Wir stehen dem Ansatz grundsätzlich positiv und offen gegenüber. Nach den bisher bekannten Informitionen kann ich mir vorstellen das Thema aufzunehmen und mit den entsprechenden Fachleuten zu diskutieren, unter anderem mit der Polizei, die ja bereits in dem Bereich tätig ist.“ Bislang ist diese Tätigkeit dem Kriminalkommissariat Prävention Opferschutz unterstellt. Dessen Leiterin Susanna Heusgen erklärt: „Bislang beschäftigen wir einen Seniorenberater, den man mit einem gewissen Vorlauf jederzeit anfordern kann und der ältere Menschen zu Themen wie Marktumstellung bei den Stadtwerken, falsche Polizisten oder den Enkeltrick informiert Alles, was in diesem Bereich noch weiterhilft, ist sicherlich gut.“ "Na, dann wollen wir hoffen, dass sich diese Idee auch in Düsseldorf durchsetzen wird, so Ries. Die Ausbildungslehrgänge in anderen Städten für Senioren-Sicherheitsberater erfolgen u. a. in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium an vier Tagen. Die Ausbildungsinhalte betreffen die Bereiche Kriminal- und Verkehrsprävention, Organisation der Polizei, Polizeiliche Kriminalstatistik, Vortragstechniken, Einbruchschutz, Opferschutz, Sicherheitstechnik, Verbraucherzentrale etc. Nach der Ausbildung erhalten die Teilnehmer eine Zertifizierung und einen Ausweis. Interessante externe Verweise zu SSB: https://www.polizei.mvnet.de/Pr%C3%A4vention/Senioren/ http://www.seniorensicherheitsberater.de/ https://bochum.polizei.nrw/sicherheitsberatung-fuer-senioren https://bonn.polizei.nrw/artikel/hand-in-hand-senioren-fuer-senioren
von peri 21. Februar 2020
Peter Ries fordert Rollstuhlgaragen für mobilitätseingeschränkte Mieter Garath: 08-2019 Mobilitätseingeschränkte Mieterinnen und Mieter, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, klagen zunehmend über fehlende Ab- und Unterstellmöglichkeiten für ihre mobilen Fortbewegungshilfen wie beispielsweise E-Rollstühle, Rollatoren oder Tri-mobile (Behinderten Dreiräder) in den Wohnquartieren. Für den Bezirkspolitiker Peter Ries ist dies ein Grund, sich mit diesem Thema politisch auseinanderzusetzen und eine Anfrage in seinem Ausschuss für Wohnungswesen zu stellen. Hiernach bitte der Garather um eine Stellungnahme der Düsseldorfer Wohnungsunternehmen. Ries fragt zum Beispiel, ob sich die Wohnungsunternehmen bereit erklären würden, so genannte Kleingaragen „Rollstuhlgaragen“ in den Außenbereichen ihrer Mietobjekte für Rollatoren, E-Rollstühle oder Tri-mobile aufzustellen, die sie ggf. auch vermieten könnten und welche Voraussetzungen für die Bereitstellung erfüllt sein müssten. Auch welchen Einfluss die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Barrierereduktion nehmen kann, ist Teil seiner Anfrage. Seit 1998 ist das Land Nordrhein Westfalen von der ausdrücklichen Zweckbindung von Wohnraum für Ältere abgewichen und hat als Standard die Barrierefreiheit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Dabei bezieht sie sich nicht lediglich auf die privaten Wohnräume, sondern auch auf das unmittelbare Wohnumfeld. Die sogenannten „Rollstuhlgaragen“ gehören laut Ries zu einer barrierefreien Gestaltung von Wohnraum und seien unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen im Alter geht. „Darum wäre die Bereitstellung von sogenannten „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ in denen man zum Beispiel schwere E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte, eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren“, so Ries. Einige wenige Wohnungsunternehmen in NRW haben bereits „Rollstuhlgaragen“ - die auf dem Markt in verschiedenen Varianten angeboten werden - in ihren Wohnquartieren aufgestellt und ihren Mieterinnen und Mietern mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen übergeben. Darunter auch beleuchtete „Rollstuhl/Scootergaragen“. Sie sind rund zwei Quadratmeter groß und bieten sogar die Möglichkeit, einen E-Rollstuhl aufzuladen. Die monatlichen Mieten, die von einigen Krankenkassen/ Pflegekassen übernommen werden, betragen je nach Ausführung etwa 8,00 bis 25 Euro. Je nach Größe können diese „Kleingaragen“ auch Kinderwagen, E-Bikes und Behinderten-Dreiräder (Tri-mobile) oder Familienfahrräder untergebracht werden. Fluchtwege zugestellt Die meisten Wohnquartiere und Wohnungen wurden in den 50-60 er Jahren errichtet. „Diese Wohnungen sind jedoch für heutige Familienverhältnisse oft zu klein und die Fahrradkeller wegen der Treppen und den heute schweren E-Rollstühlen für behinderte Menschen unerreichbar. Daher findet man heute in vielen Treppenhäusern und vor den Hauseingängen dieser Quartiere vermehrt abgestellte Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren. Es werden immer mehr. Sie blockieren die oft sehr zu engen Treppenhäuser und Fluchtwege und bieten für Nachmieter und Besucher keinen reizvollen Anblick. Das nützt auch ein Verbot - Fluchtwege und Treppenhäuser mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen zu blockieren – nichts mehr; häufig, weil eben kein anderer Platz vorhanden ist“, weiß der 63-jährige, der auch Mitglied im Behindertenbeirat und Seniorenrat ist. Ries klagt auch darüber, dass viele Aufzüge in den Gebäuden keine Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen transportieren könnten, weil diese viel zu eng bemessen sind. Im Ergebnis würden sie dann vor den ebenfalls zu engen Hauseingangsbereichen abgestellt, wo sie den Wettereinflüssen ausgesetzt sind, beschädigt oder gestohlen werden. Auch seien Krankentransporte mit den meisten Aufzügen weder in sitzender - noch bei liegender Patientenlagerung möglich, sodass die Feuerwehr - wie es beispielsweise in einem Mietobjekt der RWB in Garath wiederholt geschehen sei – „eine Patientin mit der Leiter (zur Freude aller Gaffer) aus dem Küchenfenster abtransportieren musste. Der Kommunalpolitiker fordert auch hier - insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung - mehr „Barrierefreiheit“ in Neubauten und mehr „Barrierearmut“ im bereits vorhandenen Wohnungsbestand - zugunsten mobilitätseingeschränkter Menschen und junger Familien bereits bei der Planung und im Genehmigungsverfahren in den Vordergrund zu stellen. Kleingaragen bieten Vorteile für Vermieter und Mieter Bezirksvertreter und Seniorenrat Peter Ries: "Durch das Beheben von bestehenden Hindernissen können Vermieter dazu beitragen, dass Mieter mit einem besonderen Handicap in ihrer gewohnten Umgebung lange verbleiben. Eine wesentliche Rolle nehmen dabei die für Peter Ries „immer noch stiefmütterlich behandelten Anpassungsmaßnahmen im Wohnumfeld ein“. Dazu zähle auch Rollstuhlgaragen. In den meisten Wohnquartieren seien die Außenanlagen großzügig bemessen und böten daher auch ausreichend Raum für Kleingaragen. Diese könnten als attraktive Gestaltungselemente im Außenbereich eingepasst werden und dadurch das Erscheinungsbild eines Wohnquartiers aufwerten. Die Mieter könnten die Boxen anmieten und ihren Rollstuhl, Rollator oder das Fahrrad in Nähe des Hauseingangs ebenerdig einschließen. Viele der Senioren bleiben so in der Stadt mobil, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Kleingaragen in den Außenbereichen sind also auch eine probate Lösung, wenn der einzige Abstellplatz nur über Treppenstufen in den Keller verfügbar ist. Die Vorteile lägen auf der Hand: Es stehen keine Rollstühle, E-Bikes oder Kinderwagen vor den Hauseingängen und in den Treppenhäusern. Auch für junge Familien mit den neuen „Großfahrrädern“, Kinderwagen u.d.g. sind diese Kleingaragen äußerst sinnvoll. Die Investitionskosten amortisieren sich durch die Mieteinnahmen in relativ kurzer Zeit“, ist sich Ries sicher.
von perrie 6. Februar 2020
Garath: 06.11.2019 (pir). Wie kann ich als Politiker meine Bürgerinnen und Bürger noch besser erreichen, fragte sich der Garather Seniorenratsvertreter und Bezirkspolitiker Peter Ries, der seit über zehn Jahren Mitglied der Bezirksvertretung 10 in Garath-Hellerhof ist. Seine Lösung: „WhatsApp“. Denn heute hat fast jeder – ob jung oder alt – ein Handy oder ein Tablet auf dem dieser Messenger installiert ist oder kostenlos aus dem Internet (Play Store) heruntergeladen werden kann. Peter Ries will mit seiner Whatsapp-Sprechstunde - abgekürzt „WAS“ - auch jene Menschen erreichen, die aus den verschiedensten Gründen sonst keine Gelegenheit haben, an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung und den offiziellen Bürgersprechstunden oder Versammlungen teilnehmen können. Der Whatsapp Messenger ist nicht mehr nur bei den jungen Leuten längst sehr beliebt, sondern auch die ältereren Menschen haben diese Art der Kommunikation für sich entdeckt – und es werden immer mehr. Für Ries ist dies ein Grund mehr, ab sofort eine WhatsApp-Sprechstunde anzubieten und den Bürgern aus Garath und Hellerhof eine erweiterte Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Ideen, Vorschlägen und Fragen an ihn auch außerhalb seiner regulären Sprechstunden wenden zu können. Dabei legt der 63-jährige Journalist und Bezirkspolitiker von der FWG/FREIE WÄHLER Gemeinschaft Garath-Hellerhof sehr großen Wert darauf, auch die jungen Mitbürgerinnen und -bürger ins Boot zu holen, denn gerade die Jugend bleibt bei den meisten politischen Entscheidungen all zu oft ungehört. Um eine für alle zufriedenstellende Kommunalpolitik machen zu können, ist es - gestern, wie heute - wichtig, das Wissen und die Meinungen der Kinder und Jugendlichen zu nutzen. Sie weiterhin zu ignorieren, käme einem Vergehen gleich. Die Sprechstunde: Ob Fragen oder Anregungen – einfach zum Handy oder Tablet greifen und eine WhatsApp Nachricht schriftlich oder auch per Sprachnachricht an die 0157-55 18 53 41 schicken. Die WhatsApp-Sprechstunde (WAS) beginnt jeweils montags und donnerstags ab 16 Uhr und endet um 18 Uhr. So sind Sie dabei: WhatsApp kostenlos über den Play-Store oder App Store downloaden und registrieren. Danach die Mobilfunknummer: 0157/55 18 53 41 von Peter Ries in Ihrem Handy einspeichern. Jetzt muss nur noch WhatsApp geöffnet werden und die Kommunikation kann starten. Anmelden: Die erste Nachricht muss ihren vollen Namen sowie das Wort „Anmeldung“ enthalten. So wird geprüft, ob Sie diese Bedingungen gelesen haben. Schreiben Sie also bspw. „Max Mustermann Anmeldung“. Abmelden: Um den Kontakt zu beenden und eine Löschung Ihrer Daten zu veranlassen, senden Sie einfach eine Nachricht mit Ihrem Vor- und Nachnamen und dem Wort „Abmeldung“, also z. B. „Max Mustermann Abmeldung“. Anschließend werden Ihre Nummer und ggf. weitere personenbezogene Daten komplett gelöscht. In Ihrem Handy oder Tablet müssen Sie nur noch den Kontakt zur „WAS“ löschen, das war´s. Kosten: Für die Nutzung der WhatsApp-Sprechstunde (WAS) fallen von unserer Seite aus keine Kosten an. Beachten Sie aber, dass Ihr Mobiltelefon, welches Sie hierfür nutzen, über einen Zugang zum Internet verfügen muss. Hierfür können eventuell Kosten anfallen, je nachdem, welche Vertragsbedingungen Sie mit Ihrem Netzbetreiber/Mobilfunkanbieter getroffen haben. Netiquette (Regeln) Wir erwarten während der Bürgersprechstunden einen respektvollen Umgang. Beleidigungen, volksverhetzende Äußerungen, etc. führen zur sofortigen Löschung des entsprechenden Kontakts. Bei schweren Fällen: Rassismus und Hasspropaganda, persönliche Angriffe oder Entwürdigungen von Personen behalte ich mir eine polizeiliche Verfolgung vor. Verkaufsanzeigen und Werbung für Konsumartikel sind nicht zulässig. Für anständige Bürgerinnen und Bürger, sollte die Beachtung dieser Regeln selbstverständlich sein. Bitte beachten Sie auch, dass Sprach- und Videoanrufe während der „WAS“ nicht möglich sind. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren wir dazu gerne einen gemeinsamen Termin. DATENSCHUTZ: Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich zum Zwecke der Sprechstunde verwendet. Es wird Ihnen keine Werbung Dritter angezeigt. Ihre Nachrichten werden ausschließlich vom Betreiber (Peter Ries) bearbeitet. Ihre übermittelten Nachrichten bzw. Sprachnachrichten werden in meinem Verlauf gespeichert und somit ggf. rechtskräftig protokolliert. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsrichtlinien von WhatsApp. Bei Fragen zum Thema WhatsApp-Sprechstunde „WAS“ können Sie sich natürlich - wie gewohnt - auch per E-Mail an Peter Ries richten: stadtpolitik.ries(at)gmail.com Ihr/Euer Peter Ries FWG FREIE WÄHLER Garath-Hellerhof Bezirksvertreter und Seniorenrat im Stadtbezirk 10 WhatsApp: 0157-55 18 53 41 stadtplitik.ries@gmail.com www.fwg-garath-hellerhof.de
von p.ries 9. Juni 2019
Neue Planungs- und Baumaßahmen im Rahmen des Masterplans "Kinderspielplätze" hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am Montag, 3. Juni, auf Empfehlung der Spielplatzkommission beschlossen. Mit dem Masterplan will die Landeshauptstadt Düsseldorf attraktive Spielangebote für Kinder und Jugendliche sichern.
Wohnraummangel: Müssen wir enger zusammenrücken?
von p.reis 2. Juni 2019
Am 30. August sind die Garather Bürgerinnen und Bürger zu einem Planungsworkshop eingeladen. Der Schwerpunkt dieses dritten Workshops liegt beim Thema Wohnen und möglichen Wohnbaupotentialen für Garath mit dem Fokus Garath Süd-Ost, Am Kapeller Feld 60. Kommunalpolitiker Peter Ries fordert Augenmaß bei Nachverdichtungen. Bild: © FWG-Garath-HellerhofFür Bezirksvertreter Peter Ries (FWG FREIE WÄHLER) soweit eine gute Sache, jedoch meldet der 62-jährige Kommunalpolitiker Bedenken im Bereich der „Nachverdichtung“ an. Zwar sehe auch er die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, warnte jedoch davor, in Garath mit aller Gewalt nachzuverdichten bzw. Flächenversiegelungen vorzunehmen, solange nicht einmal eine „ordentliche“ Nahversorgung geregelt sei. Ries befürchtet zudem, dass sich das Klima bei den zu erwartenden zukünftigen Bebauungsstrukturen und der wärmer werdenden Sommern negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung niederschlage und das Konfliktpotential in den Quartieren durch die dann erhöhte Nutzungsdichte verschlechtern kann. „Es ist allgemein bekannt, dass die Intensität des Wärmeinsel-Effekts mit steigender Einwohnerzahl zunimmt. Auch wenn ein Klimagutachten offensichtlich nicht vorliegt, hoffe ich, dass sich die Stadt an die gültige neue Klimaschutzklausel (Klimaverträgliche Nachverdichtung) hält. In jedem Fall müssen bauliche Verdichtungen bestehender Quartiersstrukturen auch auf ihre Sozialverträglichkeit geprüft werden 1.) , da gerade Nachverdichtungen oft mit den Verlusten von Aufenthaltsqualitäten in den Wohnumfeldern wie Freiräumen, Treffmöglichkeiten und Erholungsräumen verbunden ist - das gilt nicht nur für Garath“. Der Garather Politiker wünscht sich zudem, dass Nachverdichtungen nicht nur für Architekten, Bauträger und Investoren profitabel sind und Neubauten z. B. im gehobenen Preissegment nicht in gewachsenen Strukturen verwirklicht werden. Zwar spricht sich Ries auch für Nachverdichtung als Chance für Wohnraumschaffung aus, jedoch dürfe das Instrument nur sehr behutsam und mit Augenmaß angewendet werden, damit es nicht zu Lasten einer vernünftigen Quartiersentwicklung - und bezahlbaren Wohnraum gehe. Denn, so Ries: „Wo der Wohnraum zu teuer ist, bildet sich schnell eine Verdrängung der bestehenden Bevölkerungsstruktur - Gentrifizierung“. Der Kommunalpolitiker und BM-Mitglied des Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf warnt auch davor, den Wohnraummangel - nach Erfüllung der Auflagen und Voraussetzungen zur Nachverdichtung - als einen Grund heranzuziehen, nun jeden Hinterhof, Bewohnergärten und jede freie Grünfläche als „Nachverdichtungsfläche“ auszuweisen, vor allem wenn es oft viel besser geeignete Verdichtungsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet gebe. Gerade Hinterhöfe, Plätze und Wiesen seien wichtig für das Wohnquartiersklima und trügen erheblich dazu bei, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. „Unter dem Namen „Frei:Raum für Garath“, der eher impliziert, es handele sich um die Suche nach Freizeitflächen, sind die Garather Bürger nun dazu eingeladen, zum Beispiel Vorschläge zu machen, wo man wohl Wohnraum schaffen könnte und welche "Freiräume" sie sich wünschen. Das ist gut so. Denn damit wird Transparenz geschaffen und den Bürgern vermittelt, sie hätten nicht nur Mitsprache bei allen Vorhaben, sondern auch das Gestalltungs- und Entscheidungsrecht. Wenn es denn so ist, kann man mal gespannt sein, wie die Bürger – die alle bereits eine Wohnung haben und sich eher zusätzliche „Freiräume“ wünschten - mit der „Frei:Raum für Garath“–Idee der Stadt umgehen. In jedem Fall kann man aber davon ausgehen, dass alle von den Garather Bürgern vorgeschlagenen „Nachverdichtungs Ideen in deren unmittelbaren Umfeldern sein werden. Denn eines sollte klar sein: Die neuen Wohnungen werden nicht alle den hier lebenden Garathern vorbehalten sein, sondern all jenen, die eine Wohnung suchen. So oder so: Sie alle müssen versorgt werden. Darum braucht es als Erstes ein verbessertes und ausreichendes Warenangebot und Nahversorgungsrelevante Grundversorgung für unsere älteren und mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus sind insbesondere für "Neubürger" ausreichend freie Kapazitäten und entsprechend mehr Lehrpersonal in Schulen und Kindergärten zu schaffen“. 1). Das BAUGESETZBUCH (BauGB) fordert in § 1 Abs. 5, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (ff).
Seniorenratsarbeit ist kein Kaffeekränzchen
von p.ries 5. Mai 2019
Garath: 05/2019. Wer sich als älterer Mensch aktiv und öffentlich engagieren will, für den könnte ein ehrenamtliches Engagement als Seniorenvertreter genau das Richtige sein. Seniorenvertretungen gehören zu den wenigen wachsenden politisch engagierten Gruppen. Als unabhängige Mitgestalter kommunalpolitischer Prozesse arbeiten von 369 Kommunen insgesamt in NRW derzeit 167 Seniorenvertretungen. (Senioren(bei)räte Weitere befinden sich in der Gründungsphase. (*) Die bundesweit erste Seniorenvertretung wurde 1972 in Altena in Westfalen gegründet und war eher als eine Art Lobby gegenüber den Kommunalverwaltungen für das Alter 60 plus gedacht sein. Heute arbeiten die Seniorenvertretungen als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen auf kommunaler Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene. Sie ermöglichen und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe älterer Menschen. Sie stellen daher eine besonders wichtige Form des bürgerlichen Engagements dar. Auf kommunaler Ebene sind Seniorenvertretungen selbstorganisierte, freiwillige Einrichtungen; ihre Existenz ist in NRW anders als in Berlin nicht gesetzlich verankert. Daher entscheidet jede Kommune eigenständig darüber, ob eine Seniorenvertretung zugelassen wird, und welche Form der Mitwirkung man ihr zugesteht. Denn einklagbare Mitbestimmungsrechte (außer Hamburg u. Mecklenburg-Vorpommern) gibt in weiten Teilen des Landes immer noch nicht. Dazu bräuchte es ein ähnliches Gesetz, wie es der Berliner Seniorenvertretungen mit dem „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz - BerlSenG“ im Mai 2006 durchsetzen konnten und seither auch von anderen Seniorenvertretungen eingefordert wird. In der Gemeindeordnung NRW § 27a findet man lediglich die "Kann-Bestimmung": …„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung (hier die Satzung der SV Düsseldorf) geregelt werden“… Also keine Aussagen, die eine verbindliche Etablierung von Seniorenvertretungen fordern, aber einige Aussagen, die eine solche Form der politischen Partizipation fördern. 2) Zudem scheinen manche Satzungen und Geschäftsordnungen der Seniorenvertretungen u. a. im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung (zum Beispiel bei den Besetzungen von Ausschüssen oder die Dauer des neu gewählten Vorstands völlig unzureichend bzw. bleiben ungeachtet. So wird z. B. in der konstituierenden Sitzung des Düsseldorfer Seniorenrates – nicht wie in ihrer Geschäftsordnung beschrieben – die/der Vorsitzende und die zwei stellvertreter/innen für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren gewählt, sondern lediglich für ein Jahr. Nach diesem „Bewährungsjahr“ entscheiden wiederum die Mitglieder des Seniorenrates per Neuwahl, ob die Personen weiterhin Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende bleiben oder nicht. Dann bleiben sie jedoch für die restlichen vier Jahre im Vorstand. Dies gild seit Mai 2019 auch für die Mitglieder, die in den Ausschüssen delegiert wurden. Obwohl Seniorenvertretungen nach unterschiedlichen Regeln gebildet werden, und es in zahlreichen Gemeindeordnungen der Bundesländer immer noch keine Verankerung von Seniorenvertretungen als verbindlich einzurichtende Gremien gibt, sind deren Aufgabenstellung jedoch klar und eindeutig definiert. Allgemein bilden sich Seniorenräte durch demokratische Verfahren (Wahl und Delegation) und haben das Ziel, die politische Teilhabe älterer und alter Menschen zu stärken. Die kommunalen Seniorenvertretungen sind in den Landesseniorenvertretungen zusammengeschlossen und diese wiederum bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen e. V. Daraus wird die Organisationsstruktur von Seniorenvertretungen deutlich: Von der kommunalen Ebene werden über die Länderebene bis zur Bundesebene politische Prozesse organisiert, transportiert und politische Teilhabe angestrebt. Gleichzeitig findet ein Rückfluss statt, d. h. von der Bundesebene können über die Länderebene politische Prozesse mit Hilfe von Seniorenvertretungen auf die kommunale Ebene gebracht werden. Die Ziele Ziel der Seniorenvertretungen ist die Interessenvertretung älterer Menschen gegenüber und zusammen mit staatlichen Institutionen, politischen Parteien, sozialen Netzwerken und der Öffentlichkeit. Damit bieten sie Chancen und Möglichkeiten zur Verwirklichung der Teilhabe (Partizipation) älterer Menschen am politischen Geschehen auch außerhalb der Parteien. Die gesellschaftlichen Bedingungen für ältere Menschen sollen mitgestaltet werden; ihr Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihre Lebenssituation betreffen, soll gestärkt werden. Wichtige Funktionen Die vier wichtigsten Funktionen der Seniorenvertretungen sind: Bündlungsfunktion, das heißt SeniorenvertreterInnen (SV) bündeln Interessen und Forderungen älterer Menschen auf kommunaler Ebene, Mittlerfunktion, d. h. SV vermitteln Interessen und Forderungen älterer Menschen, an Politik und Verwaltung und Öffentlichkeit, Beobachterfunktion, d. h. SV beobachten ob und wie sich die Einhaltung der Rechte und Würde älterer Menschen gestaltet, Beraterfunktion, d. h. SV beraten Politik und Verwaltung aus der Perspektive der Lebenswelt älterer Menschen. 3) Es gibt immer noch Einschränkungen Leider gestalten sich darüberhinausgehende Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorenvertretungen in NRW - beispielsweise bei der Ausstattung mit finanziellen Mitteln oder Antragsrecht teilweise noch sehr unterschiedlich. So hat zwar ein einzelner Seniorenvertreter Rederecht in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen, jedoch kein „eigenständiges“ - z. B. auf seinen Stadtbezirk bezogenes - Antragsrecht. (Derartige Anträge müssen vorher durch den gesamten Seniorenrat „öffentlich“ beschlossen werden, bevor sie an die zuständigen Gremien eingereicht werden dürfen.) Als „Sachverständige Seniorenvertreter“ haben sie das Recht an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung teilzunehmen; sie müssen jedoch den Sitzungsraum bei allen Beschlussfassungen in nichtöffentlichen Sitzungen verlassen - was die tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach (§ 27 der Gemeindeordnung können die Seniorenvertreter/innen jedoch folgende Rechte in Anspruch nehmen: Mitwirkungsrechte, Anhörungsrecht, Vorschlagsrecht, Sitz- und Rederecht in den Sitzungen der Fachausschüsse des Gemeinderats, und der Bezirksvertretungen (hier jedoch kein Antragsrecht). Fünf Jahre für die Interessen der Senioren Wer sich für ein "politisches Amt" entscheidet oder in einer Seniorenvertretung mitarbeiten möchte, sollte wissen, dass Senioren(bei)ratsarbeit nicht als eine Art "lockere Zeitvertreibung" oder gar als "Kaffeekränzchen" verstanden werden sollte. Im Gegenteil: Auch bei allen noch bestehenden Mitwirkungseinschränkungen bedeutet Seniorenarbeit, dass man seine freie Zeit opfert und Ausdauer haben sollte. Denn die Sitzungen in den Arbeitskreisen, Ausschüssen, den internen und öffentlichen Sitzungen des Senioren(bei)rates oder z. B. bei Veranstaltungen, die man selbst durchführt, können den Seniorenvertreter-/innen so einige Stunden ihrer Zeit kosten. Daher ist es ratsam, seine privaten Termine (Arztbesuche, Urlaube oder Familienfeiern usw) entsprechend rechtzeitig zu planen; denn in vielen Fällen wird darüber eher nicht nachgedacht. Später stellt man fest, dass man sich etwas übernommen hat, und denkt über einen Rücktritt nach - womit am Ende niemanden gedient ist. Einen ähnlichen Vorfall gab es bei den Seniorenratswahlen im April 2019 in Düsseldorf. Dort haben ein Mann und zwei Frauen für das Amt kandidiert. Der Mann erhielt die meisten Stimmen und nahm auch die Wahl an, während die zweitgewählte Kandidatin ihre Wahl nicht an nahm und die dritte Kandidatin, die nun an der Reihe gewesen wäre, ebenfalls zurückzog. Sie haben zwar relativ früh erkannt, dass sie sich offensichtlich übernommen haben, jedoch trotzdem zu spät, weil sie ja bereits gewählt wurden. Wählen oder einfach nur Nachbesetzung? Mittlerweile haben sich mit diesem Fall bereits der Wahlleiter, die Rechtsabteilung und die „zuständige“ Bezirksvertretung des Stadtbezirks befasst, um Regularien für die „Nachbesetzung“ auszuarbeiten, da die Satzung des Seniorenrates mit der Geschäftsordnung der Bezirksvertretung kollidiert und die Satzung des Seniorenrates zum gleichen Sachverhalt das Gegenteil ihrer Geschäftsordnung aussagt. Also drei sich jeweils widersprüchliche Vorgehensweisen zu einem Thema. Bis zur endgültigen Klärung gibt es in diesem Stadtbezirk lediglich einen Seniorenvertreter; laut Satzung des Seniorenrates müssten es je Stadtbezirk zwei Seniorenvertreter sein. Darin besteht zumindest Einigkeit. Zwar hat sich bereits ein Kandidat für dieses Amt gemeldet. Dennoch wird die Bezirksverwaltung die Nachbesetzung ausschreiben und eine Person per Abstimmung für dieses Amt verpflichten. Ob allerdings am Ende die Chemie zwischen dem demokratisch gewählten Seniorenvertreter und der dann durch die Bezirksvertreter bestimmten „nachbesetzten“ Person stimmt, und ob es überhaupt eine gute Idee ist, dass beide Seniorenvertreter gleichberechtigte „Chefs im Ring“ sind, wird die Zeit zeigen. 1) In jedem Fall braucht es dann auf beiden Seiten einen guten Willen zur Zusammenarbeit und die Achtung vor der Arbeit des jeweils anderen. Denn oft hat sich die Konstellation zweier gleichberechtigten „Chefs“ in der Vergangenheit als kontraproduktiv herausgestellt, weil sich ein Konkurrenz-Verhalten entwickelte. Daher ist es sehr ratsam, sich vorher gut zu überlegen, ob man teamorientiert arbeiten kann, Zeit hat und den Anforderungen an dieses Amt fünf Jahre lang gerecht werden kann; so lange dauert die Amtszeit einer Seniorenvertreterin oder -vertreters. Denn mit einem „Kaffeekränzchen“ hat dieses Amt nun wirklich nichts gemein. Um sich erfolgreich für die Senioren eines Stadtbezirks einsetzen zu können, müssen zudem so einige Aufgaben bewältigt werden. So zählen beispielsweise folgende Punkte zur erfolgreichen Arbeit einer Seniorenvertretung: - Referate und Vorträge zu relevanten Senioren Themen z. B. anlässlich von Aktionen - Vermittlung von Informationen an Politik, Verwaltung und altenpolitische Akteure - Berichterstattung in interne u. öffentlichen Sitzungen des Seniorenrates - Regelmäßige Teilnahme an den Stadtbezirkskonferenzen - Kooperation mit allen altenpolitisch relevanten Akteuren - Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen und das Alter - Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen - Abhalten von rgelm. Bürgersprechstunden - Vorbereiten von Veranstaltungen - Protokollierungen Seniorenvertreter/innen befassen sich mit zentralen Themen: - Pflege - Sicherheit - Gesundheit - Altersbildung - Barrierefreiheit - Altersversorgung - Altersdiskriminierung Die Seniorenvertreter/innen nehmen an öffentlichen und internen Sitzungen - und darüber hinaus an Arbeitskreisen und Ausschusssitzungen - teil, wo seniorenrelevante Themen besprochen werden und leiten Stellungnahmen, Anträgen, Empfehlungen an die Gremien weiter, in denen sie Rederecht haben. In internen Arbeitskreisen wie Pflege, Verkehr und Sicherheit, Wohnen Bildung und Kultur werden wichtige Schwerpunktthemen aufgearbeitet. Des Weiteren arbeiten sie in fast allen Ausschüssen beratend mit und berichten in den öffentlichen Sitzungen über ihre Arbeits Ergebnisse. ------------------------------------- Hinweise (*) Landesseniorenvertretung NRW 1) 2013 wurde die Satzung des Seniorenrates dahin geändert, dass das Stimmrecht der jeweils zwei Seniorenvertreter/innen eines Stadtbezirks nicht - wie bis dahin - nur dem 1. Seniorenvertreter zustand, sondern auch seinem/e Stellvertreter/in. Der Abzug aus der Beschlussvorlage lautete etwa: „…die Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.02.2005 dahingehend zu ändern, dass der Seniorenbeirat auf 20 stimmberechtigte Mitglieder ausgeweitet wird. Nicht nur die 10 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den 10 Stadtbezirken, sondern auch die 10 Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus den 10 Stadtbezirken sollen stimmberechtigte Mitglieder im Seniorenbeirat werden (...) Aus dieser sicherlich sinnvollen Änderung der Satzung - die sich ursprünglich lediglich auf die „Stimmberechtigung“ beider Seniorenvertreter/innen für die Gremien beziehen sollte - entstand dann auch die Situation, dass es nun zwei gleichberechtigte Seniorenvertreter (Chefs) in jeweils einem Stadtbezirk gibt. 2) Eine Einbindung der Seniorenvertretungen in die Hauptsatzungen (hier Düsseldorf) der Kommunen sorgt zum Beispiel für Rechtsklarheit und für mehr Verbindlichkeit, da die Hauptsatzungen nur mit 2/3 der Ratsmehrheit geändert werden können. Eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben… (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) fehlt in weiten Teilen des Landes. Hier wäre es im Hinblick auf die demographische Entwicklung (immer mehr ältere Menschen) erstrebenswert für mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen. 3) Landesseniorenvertretung NRW 4) Anmerkung Der Autor war über längere Zeit selbst als delegiertes Mitglied im Seniorenrat. Er berichtet über die Arbeit des Seniorenrates also aus der Perspektive eines bereits mit der Arbeit vertrauten und einigermaßen erfahrenen Seniorenvertreters. Die Mitwirkungsrechte von Nicht-Mandatsträgern (Nicht-Gemeinderats-Mitgliedern) in den kommunalpolitischen Gremien sind in den Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer (hier NRW) geregelt. --------------------------------------------- Seniorenvertretung - Senioren(bei)rat - Seniorenrat Seniorenvertretungen sind Interessenvertretungen der älteren Bevölkerung einer Stadt oder Gemeinde, die den Senioren die aktive Teilhabe am politischen Gestaltungsprozess ermöglichen. Die Hauptfunktion einer Seniorenvertretung besteht in der eines Mittlers zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Politik. Dabei stehen sie im besten Fall der Politik beratend in Angelegenheiten der Senioren zur Seite und können aktiv gestaltend für die ältere Generation wirken. Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Anlaufstelle für die Bewohner einer Kommune dar. Die Einrichtung von Seniorenvertretungen basiert nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern sind ein freiwilliges Angebot der Kommunen. Ausnahmen bilden Berlin und Hamburg, die Gesetze zur Mitbestimmung von Senioren verabschiedet haben. Aus der fehlenden gesetzlichen Grundlage resultiert, dass die Begriffe Seniorenvertretung, Seniorenbeirat und Seniorenrat häufig synonym verwendet werden und ihnen trotz gleicher Bezeichnung unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen können. Auch für die tatsächliche Ausgestaltung betreffend der Mitarbeit und Besetzung des Gremiums gibt es keine Standards. Welche Personen für die Seniorenvertretung in Frage kommen, wie die Berufung bzw. das Einsetzen der Mitglieder erfolgt, welche Rollen und Rechte dem Gremium in der Kommune zugestanden werden (Anhörungsrechte, Rederechte, Stimmrechte) obliegt der Kommune. Da es keine Verpflichtung zur Einsetzung einer Seniorenvertretung gibt, findet man nicht in allen deutschen Kommunen eins solches Gremium. Viele Städte und Gemeinden haben allerdings in den letzten Jahren per Satzung die Einrichtung einer Seniorenvertretung angeordnet. Über die kommunale Ebene hinausgehend schließen sich Seniorenvertreter auch auf übergeordneter Ebene in Kreis- und Landesverbänden zusammen, um ihre Interessenvertretung auch auf Ebene der Länderpolitik wahrzunehmen. Darüber hinaus besteht mit der BAG LSV eine Bundesvertretung als Dachverband.
von p.ries 5. Mai 2019
Als Mitglieder des Seniorenrates setzen sich Peter Ries und Ingrid Frunzke im Stadtbezirk Garath-Hellerhof aktiv für die Interessen von älteren Menschen ein. Seniorenvertretungen arbeiten im vorparlamentarischen Raum als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen auf kommunaler Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene. Sie ermöglichen und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe älterer Menschen und stellen daher eine besonders wichtige Form der kommunalen Politik für Senioren dar. Ingrid Frunzke ist 65 Jahre alt, lebt im beschaulichen Hellerhof und ist vor kurzem in den Ruhestand gegangen. Nach ihrer Berufszeit wollte sich Frunzke, die bereits vorher in zahlreichen Freundeskreisen und Vereinen im Düsseldorfer Süden aktiv war, für ihre Heimat engagieren. Über die Zeitung erfuhr sie, dass ein/e zweite/r Seniorenvertreter/in gesucht wird. In der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) 10, die für Garath und Hellerhof zuständig ist, wurde Frunzke von den Bezirksvertreter/innen dann nachgewählt. Vorgestellt hatten sich noch zwei weitere Kandidaten. Als Seniorenvertreterin arbeitet Ingrid Frunzke nun mit Peter Ries zusammen. Der 63-jährige Garather ist bereits seit zehn Jahren in der BV aktiv, ist einziger Vertreter der Fraktion Freie Wähler und sitzt bereits in verschiedenen Ausschüssen und Beiräten. Im März konnte Ries die meisten Stimmen zur Wahl des neuen Seniorenrates auf sich vereinen und zog zuerst als einziger in den Seniorenrat, da die beiden anderen Kandidaten zurückgetreten sind. Als Seniorenrätin ist nun auch Ingrid Frunzke mit Peter Ries bei allen Sitzungen der Bezirksvertretung dabei, dürfen zuhören und zu sogenannten „seniorenrelevanten Themen“ Anfragen stellen. Allerdings dürfen sie weder Anträge formulieren noch sich an Abstimmungen beteiligen. Da Peter Ries jedoch auch als Bezirksvertreter der FWG-Freien Wähler Garath-Hellerhof in der BV sitzt, kann er auf diesem Weg auch die Interessen der älteren Generation vertreten, Anträge und Anfragen stellen und mit abstimmen. Aktuell befasst sich Ries mit der Schaffung von Rollstuhlgaragen und der Einführung von ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberatern in den Stadtbezirken. Am Donnerstag, dem 12. September stellen sich Ingrid Frunzke und Peter Ries beim BIG-Stammtisch der Bürger- und Interessen Gemeinschaft Garat e. V. vor und beantworten gerne auch Fragen zu Seniorenrelevanten. Die Vorstellung findet in der Gaststätte Garather Hof auf dem Schützenplatz Frankfurterstraße 267 statt. Der Eintritt ist Frei!